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IGeL: Alles Wichtige über Selbstzahler-Leistungen beim Arzt

Viele Untersuchungen und Behandlungen müssen Patienten aus eigener Tasche bezahlen. Hierbei handelt es sich um individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Erfahren Sie, welche Selbstzahler- Leistungen es gibt und wie sinnvoll sie sind.

    • IGeL gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
    • Der Patient muss sie daher aus eigener Tasche bezahlen.
    • Die Kosten können bis zu mehreren Hundert Euro betragen.
    • Manche Selbstzahler-Leistungen können durchaus sinnvoll sein.
    • Wichtig ist, sich vorher gut über Nutzen und Risiken zu informieren.
    IGeL-Leistungen

    Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?

    Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten angeboten und erbracht werden. Sie gehören nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen. Daher müssen die Kassen die Kosten für diese sogenannten Selbstzahler-Leistungen nicht übernehmen. Stattdessen erhalten gesetzlich versicherte Patienten für die Leistungen eine private Rechnung, die sie selbst komplett bezahlen müssen.

    Bei IGeL handelt es sich um Angebote, die

    • medizinisch nicht notwendig, aber im Einzelfall sinnvoll sind,
    • ohne begründeten Krankheitsverdacht durchgeführt werden oder
    • bei denen es sich um eine innovative Behandlungsmethode handelt.

    Einige Krankenkassen zahlen bestimmte IGeL wie die Osteopathie freiwillig als Satzungsleistung oder wie das Hautkrebs-Screening per Vertrag mit den Kassenärztlichen Vereinigungen. Andere Leistungen wie den PSA-Test zahlen die Kassen nicht zur Früherkennung, wohl aber bei einem konkreten Krankheitsverdacht.

    Tipp

    Die Kosten für eine Extra-Leistung bekommen Sie in der Regel nicht erstattet. Fragen Sie sicherheitshalber nach, ob Ihre Krankenkasse die Kosten unter bestimmten Umständen trotzdem übernimmt oder sich daran beteiligt.

    Bestandteil der IGeL-Leistungen sind diejenigen Maßnahmen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.

    Warum zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für IGeL nicht?

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur für solche medizinischen Leistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Welche hierzu gehören, darüber entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen.

    Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) fallen nicht darunter, weil 

    • es sich um ein neues Angebot handelt, dessen medizinischer Nutzen durch wissenschaftliche Studien noch nicht nachgewiesen wurde,
    • der GB-A zum Ergebnis gekommen ist, dass die aktuelle Studienlage keinen ausreichenden Nutzen für ein Verfahren belegt,
    • keine aussagekräftigen wissenschaftlichen Daten zum Risiko und Nutzen einer Leistung vorliegen (z. B. bei manchen alternativen Verfahren),
    • keine Prüfung durch den G-BA erfolgt ist oder
    • das Angebot keine medizinische Zielsetzung hat (z. B. Schönheitsoperationen).

    Welche IGeL-Leistungen gibt es?

    Zu den individuellen Gesundheitsleistungen gehören sehr unterschiedliche Angebote. Sie können diese bei Ihrem Hausarzt, aber auch Medizinern verschiedener Fachrichtungen wie Hautärzten, Frauenärzten, Orthopäden, Augenärzten oder Zahnärzten sowie bei Psychotherapeuten in Anspruch nehmen.

    Laut dem „IGeL-Report 2020“, einer Umfrage des unabhängigen Internetportals IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes, gibt es inzwischen mehrere hundert angebotene Leistungen. Experten schätzen den Umsatz auf mehr als eine Milliarde Euro im Jahr. Der IGeL-Markt ist groß und verändert sich ständig, sodass hier keine genauen Angaben möglich sind.

    Zu den individuellen Gesundheitsleistungen zählen unter anderem:

    • Zusatzvorsorgeuntersuchungen
    • ärztliche Atteste
    • sportmedizinische Untersuchungen
    • reisemedizinische Beratung vor Fernreisen und Reiseimpfungen
    • Schönheitsoperationen
    • Entfernung von Tätowierungen
    • Paartherapien

    Auch die professionelle Zahnreinigung (PZR) müssen Sie zum großen Teil selbst zahlen. Mehr zu dem Thema lesen Sie in unserem Ratgeber-Artikel "Professionelle Zahnreinigung: Kosten, Ablauf, Pro & Contra".

    Welches sind die häufigsten IGeL-Leistungen?

    Der „IGeL-Report 2023“ hat ermittelt, welche IGel-Angebote beim Arzt oder der Ärztin besonders häufig angeboten und nachgefragt werden. Hier die Top-10-IGeL-Liste (ohne Zahn-IGeL):

    1. Ultraschall (transvaginal) der Gebärmutter und/oder der Eierstöcke
    2. Augeninnendruckmessung mit oder ohne Augenspiegelung zur Glaukom-Früherkennung
    3. Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (Dünnschichtzytologie)
    4. PSA-Bestimmung zur Früherkennung von Prostatakrebs
    5. Hautkrebsscreening außerhalb der Hautkrebsvorsorge der gesetzlichen Krankenversicherung, ggf. computergestützt
    6. Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung
    7. Blutbild zur Gesundheitsvorsorge
    8. Ultraschall in der Schwangerschaft (zusätzliche Untersuchung zu den durch die Krankenkasse bezahlten Untersuchungen)
    9. Netzhaut-Untersuchung mit Laser zur Glaukom-Früherkennung
    10. Netzhaut-Untersuchung mit Laser zur Früherkennung einer Makuladegeneration
    Akupunktur ist eine Säule der Traditionellen Chinesischen Medizin - Ratgeber Gesundheit - Münchener Verein

    Wie sinnvoll sind IGeL-Leistungen?

    Auch wenn die Krankenkassen sie nicht zahlen, können Selbstzahlerleistungen in manchen Fällen durchaus sinnvoll sein.

    Hilfreich kann beispielsweise die Lichttherapie sein, wenn Sie unter einer Winterdepression leiden. Vom IGeL-Monitor wurde die Behandlung bei saisonal abhängiger Depression als „tendenziell positiv“ bewertet.

    Auch bei der Akupunkturbehandlung zur Migräne-Prophylaxe lautet die Bewertung „tendenziell positiv“, sodass sich auch hier ein Versuch durchaus lohnen kann.

    Bei vielen anderen IGeL ist der Nutzen "unklar" oder wurde als "tendenziell negativ" oder "negativ" bewertet. Insofern sollten Patienten vorher genau überlegen, ob eine Methode den erhofften Effekt hat. 

    Was kosten IGeL-Leistungen?

    Die Kosten für individuelle Gesundheitsleistungen können je nach Art, Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand sehr unterschiedlich sein. So berechnen manche Zahnärzte zum Beispiel für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) 80 €, andere dagegen 120 €.

    Bei komplizierten oder besonderen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden können IGeL-Angebote bis zu mehrere Hundert Euro kosten. Möchten Sie Ihre medizinische Versorgung optimieren und nehmen zum Beispiel mehrere Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch, kann Sie dies als Patient oder Patientin finanziell belasten. Davor schützt die Ambulante Zusatzversicherung mit 5 Bausteinen vom Münchener Verein. Sie übernimmt auch die Kosten für IGeL-Leistungen wie alternative Naturheilverfahren oder eine frühzeitige Krebsvorsorge und ergänzt so den gesetzlichen Schutz. 

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    Wichtig zu wissen ist, dass der Arzt oder die Ärztin den Preis für eine IGeL-Leistung nicht einfach selbst bestimmen kann. Vielmehr ist er oder sie hierbei – wie bei anderen ärztlichen Leistungen auch – an die Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) gebunden.

    Tipp

    Ihr Arzt darf für individuelle Gesundheitsleistungen nur dann den Höchstsatz anwenden, wenn es sich um eine sehr zeitaufwändige oder komplizierte Leistung handelt. Dies muss auch in der Rechnung schriftlich begründet werden.

    Wer berät zu IGeL-Leistungen?

    Längst nicht alle angebotenen IGeL sind auch notwendig und medizinisch sinnvoll. Manche können sogar mehr schaden als nutzen. Da das Angebot riesig und für Sie als Patient oder Patientin oft undurchsichtig ist, ist es sinnvoll, sich im Zweifelsfall von einer unabhängigen Stelle beraten zu lassen:

    Viele weitere Informationen zu IGeL-Leistungen erhalten Sie im unabhängigen Internetportal www.igel-monitor.de.

    Die Stiftung Warentest nimmt ebenfalls regelmäßig individuelle Gesundheitsleistungen unter die Lupe: www.test.de.

    Auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), Tel.: 0800 0 11 77 22 oder unter www.patientenberatung.de ist eine gute Anlaufstelle.

    Unmut und schlechte Erfahrungen können Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen www.verbraucherzentrale.nrw/igel-aerger loswerden.

    IGeL-Checkliste: Worauf sollte man bei den Angeboten achten?

    Anhand der folgenden Checkliste können Sie überprüfen, ob Ihr Arzt Sie umfassend zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) informiert:

    • Mein Arzt erklärt mir, warum die Leistung sinnvoll für mich ist und was passiert, wenn ich die Untersuchung bzw. Behandlung nicht mache.
    • Ich erhalte in der Arztpraxis eine Entscheidungshilfe oder weiterführende Informationen (zum Beispiel eine solche IGeL-Checkliste).
    • Mein Arzt informiert mich über mögliche wissenschaftliche Nachweise, die den Nutzen belegen.
    • Ich werde ausführlich über Nutzen und mögliche Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt.
    • Mein Arzt informiert mich sachlich und ohne Werbung über die Leistung.
    • Ich erhalte ausreichend Bedenkzeit und werde nicht zu einer Entscheidung gedrängt.
    • Ich werde darüber informiert, dass ich auch eine Zweitmeinung einholen kann.
    • Der Arzt informiert mich vor Beginn der Behandlung umfassend über Art und Umfang der Leistung.
    • Ich erhalte einen schriftliche Vereinbarung. In dem Vertrag sind auch die voraussichtlichen Kosten aufgelistet.
    • Nach der Behandlung erhalte ich eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Rechnung.

    Fazit: Individuelle Gesundheitsleistungen

    Ärzte bieten zahlreiche Untersuchungen und Behandlungen an, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen, weil sie nicht im Leistungskatalog enthalten sind. Einige wenige Selbstzahler-Leistungen können durchaus sinnvoll sein. Dadurch können für Sie als Patient oder Patientin jeweils Kosten von bis zu mehreren Hundert Euro entstehen. In diesem Fall ist eine ambulante Zusatzversicherung empfehlenswert, die auch IGeL-Leistungen übernimmt und Ihre medizinische Versorgung optimiert.

    Fragen und Antworten zum Thema "IGeL-Leistungen"

    Was gehört zu den IGeL-Leistungen?

    Zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gehören Leistungen von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Da Patienten die Kosten komplett selbst übernehmen müssen, spricht man auch von sogenannten Selbstzahler-Leistungen.

    Welche IGeL-Leistungen gibt es beim Hausarzt?

    Zu den häufigen Leistungen beim Hausarzt gehören:

    • erweiterte Check-Ups  
    • Reisemedizinische Beratung
    • Reisemedizinische Impfungen
    • Sportmedizinische Beratung
    • Belastungs-EKG
    • Akupunktur
    • Atteste
    Welche IGeL-Leistungen gibt es beim Augenarzt?

    Häufige Selbstzahler-Leistungen beim Augenarzt sind:

    • Glaukom-Früherkennung (Grüner Star)
    • Netzhaut-Check (Makuladegeneration)
    • Augen-TÜV für ältere Menschen (Sehschwäche)
    Welche IGeL-Leistungen gibt es beim Frauenarzt?

    Beliebte IGeL beim Frauenarzt sind:

    • Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke
    • Ultraschalluntersuchung der Brust
    • Test auf sexuell übertragbare Infektionen
    • Hormonuntersuchungen
    • Test auf Toxoplasmose und Streptokokken
    Werden IGeL-Leistungen von der Krankenkasse bezahlt?

    Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) gehören nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kassen übernehmen keine Kosten für solche Selbstzahler-Leistungen, da sie nicht in der vertragsärztlichen Versorgung enthalten sind.

    Welche IGeL-Leistung beim Arzt ist sinnvoll?

    Auch wenn sie nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, können manche IGeL sinnvoll sein. Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes hat unter anderem eine Lichttherapie zur Behandlung einer Winterdepression als „tendenziell positiv“ bewertet. Das Gleiche gilt für eine Akupunktur zur Migräne-Prophylaxe.

    Was sind IGel-Behandlungen?

    IGeL ist die Abkürzung für individuelle Gesundheitsleistungen. Sie umfassen Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind und vom Patienten selbst bezahlt werden müssen.

    Quellen

    Bundesgesundheitsministerium.de: www.bundesgesundheitsministerium.de
    Igel-monitor.de: www.igel-monitor.de
    KBV.de: www.kbv.de
    Patientenberatung.de: www.patientenberatung.de
    Verbraucherzentrale.de: www.verbraucherzentrale.de

    Alle abgerufen am 19.07.2023

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